Modul 95 online machen: Der aktuelle Stand

Lange war unklar, ob und wann Teile der 35-Stunden-Weiterbildung online absolviert werden dürfen. 2026 hat sich das geändert — hier der aktuelle Stand, ohne Spekulation.

Was sich rechtlich geändert hat

Der Bundestag hat am 18. Dezember 2025 das „Erste Gesetz zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes" beschlossen, der Bundesrat stimmte am 30. Januar 2026 zu, verkündet wurde die Änderung am 3. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt. Seitdem gilt: Bis zu 12 der vorgeschriebenen 35 Weiterbildungsstunden dürfen als E-Learning durchgeführt werden — synchron (live) oder asynchron (im eigenen Tempo), auf Smartphone, Tablet oder Laptop. Die übrigen 23 Stunden bleiben Präsenzunterricht. Es entsteht damit ein Blended-Learning-Modell, kein vollständig digitaler Kurs.

Was noch aussteht

Das Gesetz selbst ist in Kraft, regelt aber nur die Grundlage. Die konkreten technischen Anforderungen — Standards für E-Learning-Plattformen, Vorgaben zur Identifizierung der Teilnehmenden während des Online-Anteils, und das Anerkennungsverfahren für Anbieter — werden über die Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV) geregelt. Diese Verordnung durchläuft aktuell die Abstimmung im Bundesrat. Erst danach können Landesbehörden Anbieter offiziell als E-Learning-Ausbildungsstätte anerkennen.

Ab wann kann ich einen Online-Anteil tatsächlich buchen?

Realistisch gerechnet: Sobald die BKrFQV final steht und die zuständigen Landesbehörden ihre Anerkennungsverfahren eingerichtet haben. Erste Anbieter bereiten sich bereits vor und wollen ihre Kurse unmittelbar nach Freigabe der Verordnung anbieten. Ein konkretes bundesweites Startdatum für flächendeckend buchbare Angebote gibt es aktuell noch nicht.

Was heute schon digital möglich ist

Getrennt von den 35 Pflichtstunden gibt es bereits heute rechtssicher digital umsetzbare Unterweisungen — etwa zu Arbeitssicherheit, Ladungssicherung, dem digitalen Fahrtenschreiber oder Lenk- und Ruhezeiten. Diese zählen nicht zur eigentlichen BKF-Weiterbildung, laufen aber schon mit ähnlichen Strukturen wie das spätere E-Learning und können einen guten ersten Eindruck davon geben, wie digitale Anteile künftig funktionieren könnten.

Warum das für bkfkurse.de wichtig ist

Genau in diesem Übergang wollen wir ansetzen: bkfkurse.de baut die Infrastruktur, mit der Anbieter ihre E-Learning-Anteile sauber dokumentieren und nachweisen können, sobald die BKrFQV steht — inklusive Fortschrittstracking und digitalem Nachweis, kompatibel mit der Meldung ans Berufskraftfahrerqualifikationsregister. Mehr dazu auf unserer Seite zur E-Learning-Infrastruktur.

Diese Seite aktualisieren wir laufend, sobald es bei der BKrFQV oder den ersten anerkannten Angeboten Neuigkeiten gibt. Am schnellsten erfährst du es über unseren Newsletter.

Update bekommen, sobald Online-Module buchbar sind

Wir informieren dich, sobald die ersten anerkannten E-Learning-Anteile für Modul 95 offiziell buchbar sind.