Glossar: Die wichtigsten Begriffe rund um BKF-Weiterbildung
BKF
Abkürzung für Berufskraftfahrer:in — Fahrer:innen, die gewerblich Güter oder Personen im Straßenverkehr befördern.
BKrFQG
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz. Regelt Grundqualifikation und Weiterbildung für Fahrer:innen bestimmter Fahrzeugklassen im Güter- und Personenverkehr, basierend auf einer EU-Richtlinie.
BKrFQV
Die Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung — die Ausführungsverordnung zum BKrFQG. Sie regelt Details wie die Anerkennung von Ausbildungsstätten und, seit der jüngsten Reform, die technischen Standards für E-Learning-Angebote.
BQR
Das Berufskraftfahrerqualifikationsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt. Anerkannte Ausbildungsstätten melden hier jede Teilnahme an Grundqualifikation oder Weiterbildung direkt digital — Papierbescheinigungen sind dadurch weitgehend Geschichte.
FQN
Der Fahrerqualifizierungsnachweis — eine eigene Karte, die deine Qualifikation als Berufskraftfahrer:in nachweist, zusätzlich zum Führerschein.
Grundqualifikation
Die gesetzlich vorgeschriebene Eingangsqualifikation für den Beruf, nachweisbar über einen Ausbildungsabschluss, die IHK-Regelprüfung oder die beschleunigte Grundqualifikation. Mehr dazu auf unserer Grundqualifikation-Seite.
Modul 95 / Schlüsselzahl 95
Umgangssprachlich für die 35-Stunden-Weiterbildung, benannt nach der Schlüsselzahl 95, die bei erfolgreichem Nachweis in den Führerschein eingetragen wird. Muss alle fünf Jahre erneuert werden. Details auf unserer Modul-95-Schnellkurs-Seite.
KBA
Das Kraftfahrt-Bundesamt — führt unter anderem das Berufskraftfahrerqualifikationsregister.
Anerkannte Ausbildungsstätte
Ein Bildungsträger, der von der zuständigen Landesbehörde offiziell zur Durchführung von Grundqualifikation und Weiterbildung nach BKrFQG anerkannt ist. Nur bei diesen zählt die Teilnahme rechtlich.