Glossar: Die wichtigsten Begriffe rund um BKF-Weiterbildung

BKF

Abkürzung für Berufskraftfahrer:in — Fahrer:innen, die gewerblich Güter oder Personen im Straßenverkehr befördern.

BKrFQG

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz. Regelt Grundqualifikation und Weiterbildung für Fahrer:innen bestimmter Fahrzeugklassen im Güter- und Personenverkehr, basierend auf einer EU-Richtlinie.

BKrFQV

Die Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung — die Ausführungsverordnung zum BKrFQG. Sie regelt Details wie die Anerkennung von Ausbildungsstätten und, seit der jüngsten Reform, die technischen Standards für E-Learning-Angebote.

BQR

Das Berufskraftfahrerqualifikationsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt. Anerkannte Ausbildungsstätten melden hier jede Teilnahme an Grundqualifikation oder Weiterbildung direkt digital — Papierbescheinigungen sind dadurch weitgehend Geschichte.

FQN

Der Fahrerqualifizierungsnachweis — eine eigene Karte, die deine Qualifikation als Berufskraftfahrer:in nachweist, zusätzlich zum Führerschein.

Grundqualifikation

Die gesetzlich vorgeschriebene Eingangsqualifikation für den Beruf, nachweisbar über einen Ausbildungsabschluss, die IHK-Regelprüfung oder die beschleunigte Grundqualifikation. Mehr dazu auf unserer Grundqualifikation-Seite.

Modul 95 / Schlüsselzahl 95

Umgangssprachlich für die 35-Stunden-Weiterbildung, benannt nach der Schlüsselzahl 95, die bei erfolgreichem Nachweis in den Führerschein eingetragen wird. Muss alle fünf Jahre erneuert werden. Details auf unserer Modul-95-Schnellkurs-Seite.

KBA

Das Kraftfahrt-Bundesamt — führt unter anderem das Berufskraftfahrerqualifikationsregister.

Anerkannte Ausbildungsstätte

Ein Bildungsträger, der von der zuständigen Landesbehörde offiziell zur Durchführung von Grundqualifikation und Weiterbildung nach BKrFQG anerkannt ist. Nur bei diesen zählt die Teilnahme rechtlich.

Verständlich bleiben, laufend aktuell

Wir halten dich über neue Regelungen rund um BKF-Weiterbildung auf dem Laufenden.